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Stiftungsdatenbank Schleswig-Holstein

Staatskanzlei

Bürgerstiftung Henstedt-Ulzburg

Sitz:
Henstedt-Ulzburg

Anschrift:
Große Lohe 1
24558 Henstedt-Ulzburg
www.buergerstiftung-hu.de


Genehmigung bzw. Anerkennung der Rechtsfähigkeit:
06.07.2007


Vertretungsberechtigung:
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er handelt durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende
Vorsitzende verpflichtet,von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden
Gebrauch zu machen. Das beratende Mitglied ist nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der


Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs:
Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Der Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Ulzburg kann mit
beratender Stimme zusätzlich in den Vorstand berufen werden.
Im Stiftungsgeschäft angegebenes Vermögen:
100.000 Euro


Stiftungszweck nach Satzung:
Überwiegender Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der
im Folgenden genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).
Daneben verwirklicht die Stiftung diese genannten Zwecke auch unmittelbar selbst im Sinne von § 57
Abs.1 AO.

Die Stiftung wird zunächst mit einem Stiftungsvermögen von 100.000 Euro gegründet werden. Die
Stiftung wird bemüht sein, in erheblichem Umfang Zustiftungen zu erhalten. Mit zunehmendem
Vermögen soll deshalb auch der Stiftungszweck ausgedehnt werden. Im Hinblick auf diese
Ausdehnung wird der Stiftungszweck insgesamt schon jetzt wie folgt festgelegt:

Basierend auf dem Gründungskapital von 100.000 Euro besteht der Zweck der Bürgerstiftung in der
Förderung der Jugend- und der Altenhilfe sowie in der Bildung und Ausbildung.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Ausstattung von Einrichtungen für
Jugendliche und für alte Menschen sowie durch die Förderung von Vorhaben, bei denen
insbesondere bei Jugendlichen deren soziale Kompetenzen und Übernahme von Verantwortung
geweckt werden sollen. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen durchführen.
Zweck der Stiftung ist außerdem die Förderung mildtätiger Zwecke i. S. d. § 53 Nr. 1 Abgabenordnung.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über diesen Betrag auf bis zu 200.000 Euro kommt folgender
Stiftungszweck hinzu:

Die Förderung der Kunst und der Kultur.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Unterstützung von kulturellen
Einrichtungen oder unter anderem durch die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum sowie
die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (z.B. Konzerte und Ausstellungen).

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 200.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro kommt folgender
Stiftungszweck hinzu:

Förderung des Sports.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Förderung von Körperschaften, die
sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche
Veranstaltungen, wie z.B. internationale Vergleichswettkämpfe, die die Völkerverständigung fördern
und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z.B.
Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohnern oder für Behinderte,
durchführen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 300.000 Euro auf bis zu 400.000 Euro kommt folgender
Stiftungszweck hinzu:

Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigten
Umwelt- und Naturschutzorganisationen insbesondere durch Unterstützung der Entwicklung umwelt-
und ressourcenschonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Biotope und
Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen darüber hinaus, kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens.
Stiftung befugt.Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung neben der finanziellen Unterstützung von steuerbegünstigten
Körperschaften auch selbst durch eigene Maßnahmen zur Intensivierung der Eingliederung von
Ausländern und Aussiedlern wie die Organisation und Durchführung von internationalen
Jugendcamps.


Sonstiger Zweck:
Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens.


Stiftungsaufsicht:
Landrat/-rätin des Kreises Segeberg